Número: 16683648
País: Switzerland
Fuente: TED
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Begründung des Zuschlagentscheides: Wirtschaftlich günstigstes Angebot.
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstraße 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Der Fristenverlauf beginnt für die Teilnehmenden / Anbietenden mit der Zustellung, für Dritte mit der Publikation. Die Beschwerdefrist ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Nationale Referenz-Publikation: Simap vom 17.9.2019, Dok. 1095947