Número: 8068827
País: Germany
Fuente: TED
Rahmenvertrag Zahnbehandlungseinheiten – MHH
Die Medizinische Hochschule Hannover (MHH) beabsichtigt für das Zentrum der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde eine Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Zahnbehandlungseinheiten für verschiedene Sanierungsmaßnahmen (ca. 40 Stück) abzuschließen.
Die Vergabe der ausgeschriebenen Leistung erfolgt nach § 119 Abs. (3) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) im offenen Verfahren zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen gemäß § 15 und § 21 Vergabeverordnung (VgV).
Auf dieser Rahmenvereinbarung beruhende Einzelaufträge werden gemäß § 21 Abs. (3) VgV entsprechend den Bedingungen der Rahmenvereinbarung vorgenommen. Die Rahmenvereinbarung zur Belieferung hat eine Laufzeit von 4 Jahren. Zudem soll ein Instandhaltungsvertrag über die Laufzeit von 5 Jahren mit der Option auf Verlängerung abgeschlossen werden.
Medizinische Hochschule Hannover, GB IV – Logistik, Abteilung Zentraleinkauf OE 1260
Carl-Neuberg-Straße 1
30625 Hannover
Rahmenvertrag zur Lieferung und Installation von 40 Zahnbehandlungseinheiten (incl. Erstellung der Werkstatt-/Montageplanung, Einweisungen und Schulungen, Erstellung und Pflege von Dokumentationsunterlagen u. a.).
Auftragsvergabe KaVo Dental GmbH
Bekanntmachungs-ID: CXS0YDWYYDZ
Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag vor der o. g. Vergabekammer unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.