Número: 7962631
País: Germany
Fuente: TED
18 E 028 – Elektro- und MSR-Technik, Bauarbeiten nach DIN 18299 ff., Erneuerung der Fällmittelstation Klärwerk Regensburg
— 4 Felder Niederspannungsunterverteilungen,
— 1 Stück Automatisierungsgeräte mit Kopplung an Prozessleittechnik,
— 10 Stück Messgeräte und Überwachungseinrichtungen,
— 7 Stück Frequenzumrichter, bis 1 kW,
— 4 000 m Starkstrom- und Fernmeldekabel,
— 140 m Kabelverlegesysteme (Kabelbahnen, Schutzrohre etc.),
— Erdung und Blitzschutz.
Klärwerk Regensburg
Beschreibung siehe unter Punkt II.1.4).
Die Angebote können digital über www.vergabe.bayern.de oder in Papierform beim Vergabeamt eingereicht werden. Angebote per Telefax und E- Mail sind nicht zugelassen.
Wir empfehlen den Bewerbern, sich freiwillig auf der Startseite der Vergabeplattform mit ihrem Passwort anzumelden, da wir nur registrierte Bewerber aktiv über die Einstellung von Änderungen oder Ergänzungen informieren können.
Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB);
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB);
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB);
4) mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der vorläufigen Absagen in Briefform, beziehungsweise mehr als 10 Kalendertage bei Absendung per Fax oder e-Mail vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB);
5) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).