Número: 7343636
País: Germany
Fuente: TED
Glas- u. Rahmenreinigung kommunal genutzter Objekte SVC
Glas- und Rahmenreinigung von Fenstern, feststehenden Verglasungen und Teilen der Fassade von kommunalen und kommunal genutzten Objekten der Stadtverwaltung Chemnitz
Adelsberg, Gablenz, Euba, Lutherviertel
Option der Vertragsverlängerung um 1 Jahr
Reichenbrand, Schönau und Ortsteile
Glas- und Rahmenreinigung von Fenstern, feststehenden Verglasungen und Teilen der Fassade von kommunalen und kommunal genutzten Objekten der Stadtverwaltung Chemnitz -Reichenbrand, Schönau und Ortsteile
Einsiedel, Harthau, Altchemnitz, Reichenhain
Glas- und Rahmenreinigung von Fenstern, feststehenden Verglasungen und Teilen der Fassade von kommunalen und kommunal genutzten Objekten der Stadtverwaltung Chemnitz-Glas- Einsiedel, Harthau, Altchemnitz, Reichenhain
Option der Verlängerung um 1 Jahr
Altendorf, Kassberg, Kapellenberg
Glas- und Rahmenreinigung von Fenstern, feststehenden Verglasungen und Teilen der Fassade von kommunalen und kommunal genutzten Objekten der Stadtverwaltung Chemnitz- Altendorf, Kassberg, Kapellenberg
Bernsdorf, Zentrum
Glas- und Rahmenreinigung von Fenstern, feststehenden Verglasungen und Teilen der Fassade von kommunalen und kommunal genutzten Objekten der Stadtverwaltung Chemnitz – Bernsdorf, Zentrum
Ebersdorf, Glösa, Schlosschemnitz, Wittgensdorf
Glas- und Rahmenreinigung von Fenstern, feststehenden Verglasungen und Teilen der Fassade von kommunalen und kommunal genutzten Objekten der Stadtverwaltung Chemnitz – Ebersdorf, Glösa, Schlosschemnitz, Wittgensdorf
Mit der Option der Verlängerung um 1 Jahr
Es ist kein Pflichttermin zur Besichtigung vorgesehen.
Yorckgebiet, Zentrum, Sonnenberg
Glas- und Rahmenreinigung von Fenstern, feststehenden Verglasungen und Teilen der Fassade von kommunalen und kommunal genutzten Objekten der Stadtverwaltung Chemnitz – Yorckgebiet, Zentrum, Sonnenberg
Schulzentrum Sport
Glas- und Rahmenreinigung von Fenstern, feststehenden Verglasungen und Teilen der Fassade von kommunalen und kommunal genutzten Objekten der Stadtverwaltung Chemnitz – Schulzentrum Sport.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsverfahren nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.