Número: 4525279
País: Germany
Fuente: TED
Gebäudeversicherungen.
Gebäude- und Inhaltsversicherungen der Liegenschaften der Stadt Glückstadt
25348 Glückstadt
Gebäude- und Inventarversicherung
Die Gefahr Elementar ist optional ausgeschrieben. Nach Submission entscheidet der Auftraggeber ob die Gefahr in den Versicherungsschutz aufgenommen wird oder nicht.
Gebäude- und Inhaltsversicherungen.
Gem. § 160 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens bei der vorbezeichneten Stelle unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.