Número: 17314271
País: Germany
Fuente: TED
Technische/r Sachverständige/r (TSV) im Rahmen von FZ-finanzierten Vorhaben im Gesundheitssektor in den Regionen West-/Zentralafrika
Die KfW finanziert im Auftrag der Bundesregierung Programme und Projekte der staatlichen finanziellen Zusammenarbeit. Für die Umsetzung der Vorhaben werden v.a. in der Planungsphase, aber auch während der laufenden Durchführung, technische Sachverständiger als Experten mit besonders fundierten Sachkenntnissen im jeweiligen Sektor eingesetzt. Sie beraten als externe oder interne Mitarbeiter die KfW bei der Konzeptionierung und Betreuung der Projekte und Programme. Für die Länderabteilungen Westafrika und Zentralafrika wird ein Gesundheitsexperte (Public Health Experte mit medizinischer Ausbildung) als externer technischer Sachverständiger (TSV) gesucht. Der externe TSV wird die Vorhaben aus der Sicht eines „Public Health“ Experten begleiten.
Technische/r Sachverständige/r (TSV) im Rahmen von FZ-finanzierten Vorhaben im Gesundheitssektor in den Regionen West-/Zentralafrika:
Bei den von dem TSV zu betreuenden Vorhaben handelt es sich vor allem um Projekte zur Stärkung der Gesundheitssysteme in den Bereichern reproduktive Gesundheit einschließlich HIV-Prävention und Familienplanung, um Social Marketing und Sozialfranchise Ansätze, um Gesundheitsinfrastruktur und Finanzierungsansätze im Gesundheitssektor (Voucher, RBF) sowie um Projekte zur Epidemie-Kontrolle und -Prävention (Polio, Ebola). Die Partner sind in der Regel Gesundheitsministerien, Regionalverwaltungen oder NROs.
Das Angebot ist ausschließlich elektronisch in Textform abzugeben. Eine Unterschrift ist hierfür nicht erforderlich. Die elektronische Angebotsabgabe erfolgt über das Bieterportal auf unserer Vergabeplattform: https://ausschreibungen.kfw.de. Für die elektronische Angebotsabgabe ist eine Registrierung erforderlich. Nachdem Sie sich erfolgreich registriert haben, gelangen Sie über die Schaltfläche „Bieterassistent“ zur elektronischen Angebotsabgabe und zu Ihrer persönlichen Angebotsübersicht. Die KfW überprüft die Eignung der Bieter anhand von Eigenerklärungen zu den Eignungskriterien, die die Bieterin in die Eingabemasken des eVergabe Bieterassistenten eintragen. Der Bieter, die Bietergemeinschaft sowie jedes andere Unternehmen, dessen sich der Bieter zum Nachweis der Eignung bedient, hat zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen ebenfalls eine Eigenerklärung hierüber abzugeben.
§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.