Número: 17100031
País: Germany
Fuente: TED
Feuerversicherung der RheinEnergie AG
Die Stadtwerke Köln GmbH (=SWK) suchen, als die das Vergabeverfahren führende Stelle, auf dem Wege der europaweiten Ausschreibung im Auftrag der Konzerngesellschaft RheinEnergie AG (=RE), die Auftraggeberin und Versicherungsnehmerin ist, zum 31.12.2019 Feuerversicherungsschutz.
Köln und Umgebung
I) Gesucht wird zum 31.12.2019 Feuerversicherungsschutz für die RheinEnergie AG (=RE).
II) Es soll eine Feuerversicherung auf Grundlage eines vorgegebenen Feuerversicherungsvertrages nebst AFB 2010, der besonderen Bedingungen zur industriellen Feuerversicherung, der Risikobeschreibung sowie der vorgegebenen Vertragsurkunde angeboten werden. Die Versicherungssumme zum Neuwert für die zu versichernden Gebäude und Betriebseinrichtung beträgt 1 513 184 257 EUR (Stand: 31.12.2018). Das Terrorrisiko ist nicht mitzuversichern. Feuerrisiken der konventionellen Stromerzeugungsanlagen, Windenergie- und Photovoltaikanlagen sowie für Wohngebäude sind nicht mitzuversichern.
Der allgemeine Selbstbehalt soll 250 T. EUR je Schadensfall betragen. Abweichend hiervon gilt für das Verwaltungsgebäude der RheinEnergie AG ein Selbstbehalt von 100 T. EUR. Die Jahreshöchstentschädigung ist begrenzt auf 250 Mio. EUR.
Angebote von Versicherern über Versicherungsmakler sind zum Wettbewerb zugelassen.
Folgende Voraussetzungen sind von Versicherungsmaklern zu erfüllen:
a) Nachweis, dass der Makler vom Versicherer bzw. bei einem Konsortium vom führenden Versicherer eine Inkassovollmacht zum Erhalt der Prämien erhalten wird; Nachweis durch Eigenerklärung.
b) Nachweis, dass der Makler über Vermögensschadenhaftpflichtdeckungsschutz mit einer Versicherungssumme von mind. 2,5 Mio. EUR verfügt; Nachweis durch Vorlage einer aktuellen Versicherungsbestätigung.
c) Nachweis einer Vollmacht, dass der Makler vom Versicherer (Bieter) zur Abgabe eines Angebotes berechtigt ist; Nachweis durch Vollmacht.
d) Nachweis, dass der Makler mindestens 2 Feuerversicherungsverträge mit einer Versicherungssumme von mindestens 250 Mio. EUR vermittelt hat (Referenzen); Nachweis durch Eigenerklärung.
Auf Wunsch der Vergabestelle sind die Referenzen offenzulegen und ein Ansprechpartner bei dem betreuten Unternehmen zu benennen.
e) Nachweis, dass die Schadenabwicklung des hier ausgeschriebenen Versicherungsschutzes mit den Versicherern im Interesse der Versicherungsnehmerin begleitet wird und dass der Makler die Versicherungsnehmerin in Versicherungsfragen zu dem hier ausgeschriebenen Vertrag berät; Nachweis durch Eigenerklärung.
Nach § 134 Abs. 2 GWB hat ein Bieter innerhalb von 15 Kalendertagen, bzw. 10 Kalendertagen bei Versand auf dem elektronischen Weg oder per Fax, nach Eingang einer Mitteilung des Auftraggebers, wonach einer Rüge des Bieters nicht abgeholfen wird, einen Nachprüfungsantrag zu stellen. Ansonsten ist der Nachprüfungsantrag unzulässig. Im Übrigen wird auf die Präklusionsregelungen des § 160 Abs. 3 GWB hingewiesen.